27.09.2020, 10:59
Hallo FrauM,
das heisst also, du hättest die Mindesversicherungszeit von 5 Jahren zwar erfüllt, aber die 3-jährige Frist der Beitragszahlung vor dem Eintritt der Erkrankung nicht?
Ich dachte, die Elternzeit wäre eine Pflichtbeitragszeit, wo der Staat bereits bei der Auszahlung die Beiträge abzieht? Oder gilt das nur für 24 Monate?
das heisst also, du hättest die Mindesversicherungszeit von 5 Jahren zwar erfüllt, aber die 3-jährige Frist der Beitragszahlung vor dem Eintritt der Erkrankung nicht?
Ich dachte, die Elternzeit wäre eine Pflichtbeitragszeit, wo der Staat bereits bei der Auszahlung die Beiträge abzieht? Oder gilt das nur für 24 Monate?