14.04.2019, 09:42
Hallo Elliot,
Karin hat Recht. Die RV wird sicherlich keine sofortige Verrentung gewähren, wenn du bis zuletzt immer fleissig arbeiten gegangen bist.
Meist steht vor dem Rentenantrag ein längerer Krankenstand, meistens schon mit Aussteuerung aus dem Krankengeld. Dann irgendwann ist der Zeitpunkt für einen Rentenantrag gekommen, darauf wird schon die AfA oder das Jobcenter drängen.
Vor der Rente kommt IMMER die Reha. Ausser dein behandelnder Arzt bestätigt dir eine Rehaunfähigkeit.
Danach kommt dann, wie Karin gesagt hat, die Begutachtung für die Rentenversicherung. Der Erstantrag wird zu 90% immer abgelehnt werden, dann heisst es Widerspruch einlegen und gegen die RV angehen.
Eigentlich ist es egal, ob du 50 Euro oder 500 Euro EM-Rente beziehst. Solange du mit der Rente unter dem Existenzminimum liegst, wird dich das Sozialamt nach SGB VII aufstocken.
lg
Karin hat Recht. Die RV wird sicherlich keine sofortige Verrentung gewähren, wenn du bis zuletzt immer fleissig arbeiten gegangen bist.
Meist steht vor dem Rentenantrag ein längerer Krankenstand, meistens schon mit Aussteuerung aus dem Krankengeld. Dann irgendwann ist der Zeitpunkt für einen Rentenantrag gekommen, darauf wird schon die AfA oder das Jobcenter drängen.
Vor der Rente kommt IMMER die Reha. Ausser dein behandelnder Arzt bestätigt dir eine Rehaunfähigkeit.
Danach kommt dann, wie Karin gesagt hat, die Begutachtung für die Rentenversicherung. Der Erstantrag wird zu 90% immer abgelehnt werden, dann heisst es Widerspruch einlegen und gegen die RV angehen.
Eigentlich ist es egal, ob du 50 Euro oder 500 Euro EM-Rente beziehst. Solange du mit der Rente unter dem Existenzminimum liegst, wird dich das Sozialamt nach SGB VII aufstocken.
lg