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Gesetzlicher Therapieanspruch innerhalb 3 Wochen! - saphira63 - 18.10.2015 Hallo allerseits die meisten von uns kennen die fast ausweglose Suche nach einem Therapeuten innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Fast immer sind die Wartezeiten zwischen 6 Monaten und einem Jahr. In dieser Zeitspanne kann allerdings viel passieren..... Was viele nicht wissen und auch gerne von den Kassen verschwiegen wird: Ein Patient hat den gesetzlichen Anspruch auf eine Psychotherapie innerhalb 3 Wochen! Dies ist natürlich zumindest bei den zugelassenen Therapeuten utopisch. Aus diesem Grund darf ein Patient, sollte er nachweisen können, eine bestimmte Anzahl von kassenzugelassenen Therapeuten kontaktiert zu haben, sich selbst einen nicht zugelassenen Psychologen auszusuchen. Die entstehenden Kosten dabei muss die Kasse tragen. Dazu muss lediglich ein Antrag ausgefüllt werden, der allerdings für manch einen schon eine sehr große Hürde bedeutet. Wie das genau vonstatten geht, und was in diesen Antrag hineingehört, könnt Ihr im folgenden pdf genau nachlesen. Meist genügt es den Kassen, wenn man als Nachweis die Namen und Telefonnummern der bisher kontaktieren Therapeuten nennt und welche Wartezeiten sie angegeben haben. Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte. Im Anschluss dann noch der Link http://www.lpk-rlp.de/cms/fileadmin/pdf-downloads/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf |